Der Arbeitsmarkt hat längst erkannt, wie wichtig berufliche Kenntnisse und Kompetenzen sind. Diese werden überwiegend durch langjährige Übung vermittelt. Und dennoch werden sie nicht einmal ansatzweise dokumentiert. Die Anerkennung der Erfahrungen erfolgt nur schleppend. Ähnliches kann für die mangelnde Anerkennung in Bezug auf den Umgang mit Informations - und Kommunikationstechnologien und das Lernen im sozialen Umfeld gesagt werden.
"Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir". Unter diesem Motto versuchen immer mehr Bürgerinnen und Bürger durch berufliche Bildung ihre Einkommens- und Aufstiegschancen zu verbessern. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat für die unterschiedlichsten Bereiche Fortbildungsordnungen erlassen. Die darin geregelten Prüfungsinhalte stehen nicht nur für Qualität, sondern auch für Qualifikationen, die der modernen Berufswelt entsprechen. Die Abschlüsse finden bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern hohe Akzeptanz; sie beinhalten attraktive berufliche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Als Beispiele können die Abschlüsse zum Industriemeister/ zur Industriemeisterin, die Fachwirte (z.B. Immobilien-, Versicherungs-, Bankfachwirte) und die Fachkaufleute (z. B. Personalfachkkaufmann/frau) genannt werden. Auch das IT-Weiterbildungssystem, Betriebswirte-Abschlüsse sowie die der zum Bilanzbuchhalter/zur Finanzbuchhalterin, zum Controller zur Controllerin bieten gute berufliche Perspektiven.
Prüfungen für Fortbildungsabschlüsse nehmen als zuständige Stellen meist die Kammern ab, d.h. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern u.a. . Informationen über diesbezügliche Weiterbildungsangebote sind in der Datenbank KURS, dem Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung der Agentur für Arbeit abrufbar.
Im Übrigen wird die berufliche Aufstiegsfortbildung besonders gefördert. Angehende Meister, Techniker/ Technikerinnen und andere, die sich auf einen Abschluss der geregelten Aufstiegsfortbildung vorbereiten können eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem sog. Meister-BAföG, beantragen.
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[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/2138.php)
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